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Beerdigung

Der Tod gehört zum Leben, und doch ist er meist eine extreme Erfahrung für die Angehörigen. Als Kirchgemeinde stehen wir Ihnen in dieser ausserordentlichen Situation gerne bei.


Was muss ich tun wenn jemand stirbt?
Wenn Sie vom Tod Ihres Angehörigen erfahren, kommen verschiedene Aufgaben auf Sie zu. Wenn sie Beistand brauchen, dürfen sie sich gerne an die Pfarrperson Ihrer Teilgemeinde wenden.

Ein Arzt muss die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung vornehmen und einen Totenschein ausstellen.
Der nächste Gang führt Sie zur Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des/der Verstorbenen. Nehmen Sie das Familienbüchlein und den Totenschein mit. Dort wird mit Ihnen die Einsargung, die Überführung und allenfalls die Kremation organisiert. Man bespricht dort mit Ihnen alles, was das Grab betrifft und legt nach Absprache mit der Pfarrperson (siehe auch Amtswochen) den Termin für Gottesdienst und Beisetzung fest.